Vorsorgen ist besser als heilen. Unser Rezept für die individuelle Vorsorge. Links | Rechtliches | Home | Seite drucken
Versicherung der Schweizer Ärzte Genossenschaft
Länggassstrasse 8
CH-3000 Bern 9
Telefon 031 301 25 55
Telefax 031 302 51 56

www.versa.ch

Versicherung der Schweizer Ärzte

Gebundene Vorsorge

Abzugsberechtigung/steuerliche Behandlung

Ihre gebundene Selbstvorsorge bei der Versicherung der Schweizer Ärzte ist steuerbegünstigt. Die bezahlten Versicherungsprämien sind vom Erwerbseinkommen voll abzugsberechtigt. Das Kapital der Säule 3a unterliegt in der Sparphase nicht der Vermögenssteuer. Bei der Auszahlung Ihres Guthabens wird unabhängig von Ihrem übrigen Einkommen eine einmalige Steuer erhoben. Die Steueransätze sind kantonal sehr unterschiedlich. Die Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons gibt Ihnen dazu gerne weitere Auskünfte. Wir empfehlen Ihnen, sich die entsprechenden Internetseiten der Steuerverwaltung anzusehen. Meistens können Sie auf diesen Seiten die Steuern selbst berechnen.

Die maximal abzugsberechtigten Prämien der Säule 3a betragen:

  1. Sind Sie bereits in der 2. Säule versichert, beschränkt sich der Abzug auf CHF 6'566.–
    (Stand 01.01.2009)
  2. Sind Sie bei keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angeschlossen, beträgt der Grenzbetrag 20 Prozent des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 32'832.–
    (Stand 01.01.2009)

Sie bestimmen Ihre Prämie

Die Höhe der fixen Jahresprämie bestimmen Sie als Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss selbst. Mit zusätzlichen Einmaleinlagen innerhalb des laufenden Kalenderjahres erhöhen Sie die Versicherungsleistungen und das Sparguthaben. Zu berücksichtigen sind die maximal abzugfähigen Grenzbeträge.

Grenzbeträge

AHV/IV

2005/06
2007
2008
2009
AHV-Jahreslohn min.
12 900
13 260
13 260
13 680
versicherter AHV-Jahreslohn max.
77 400
79 560
79 560
82 080
einfache jährliche Altersrente min.
12 900
13 260
13 260
13 680
einfache jährliche Altersrente max.
25 800
26 520
26 520
27 360
Alters- und Invaliden Ehepaar-
Rente max.
38 700
39 780
39 780
41 040
Witwen-/Witwerrente min.
10 320
10 608
10 608
10 944
Witwen-/Witwerrente max.
20 640
21 216
21 216
21 888
einfache jährliche Waisen-
und Kinderrente min.
5 160
5 304
5 304
5 472
einfache jährliche Waisen-
und Kinderrente max.
10 320
10 608
10 608
10 944

UVG

Lohnobergrenze/Jahr
106 800
106 800
126 000
126 000

BVG

maximaler BVG Jahreslohn **
77 400
79 560
79 560
82 080
Koordinationsabzug
22 575
23 205
23 205
23 940
minimaler versicherter/
koordinierter Lohn
3 225
3 315
3 315
3 420
maximaler versicherter/
koordinierter Lohn
54 825
56 355
56 355
58 140

3. Säule

Steuerabzug Säule 3a mit BVG
6 192
6 365
6 365
6 566
Steuerabzug Säule 3a ohne BVG*
30 960
31 824
31 824
32 832

* jedoch höchstens 20% des Erwerbseinkommens
** obligatorisch versicherter Lohn grösser als 20 520

Sind beide Ehegatten erwerbstätig und leisten Beiträge an eine anerkannte Vorsorgeform, so können beide diese Ansprüche für sich steuerlich geltend machen.

Ihr Kapital im Alter

Ihr Alterskapital setzt sich aus fixen Jahresprämien, freiwilligen Einmaleinlagen, Zinsen und allfälligen Überschussanteilen zusammen. Die Versicherung endet spätestens mit Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters.

Allfällige Überschüsse

Überschüsse entstehen, wenn gegenüber den Annahmen, die der Prämienberechnung zugrunde liegen, die Erträge der Kapitalanlagen höher und /oder der Risiko- und Kostenverlauf günstiger sind. Es ist zu beachten, dass insbesondere bei langer Vertragsdauer die effektiven Überschüsse bei wesentlichen Änderungen in den Berechnungsannahmen deutlich von den prognostizierten Werten abweichen können.

Ihre Versicherungsleistung

Vorbezugsmöglichkeiten