Länggassstrasse 8
CH-3000 Bern 9
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Versicherung der Schweizer Ärzte
Gebundene Vorsorge
Abzugsberechtigung/steuerliche Behandlung
Ihre gebundene Selbstvorsorge bei der Versicherung der Schweizer Ärzte ist steuerbegünstigt. Die bezahlten Versicherungsprämien sind vom Erwerbseinkommen voll abzugsberechtigt. Das Kapital der Säule 3a unterliegt in der Sparphase nicht der Vermögenssteuer. Bei der Auszahlung Ihres Guthabens wird unabhängig von Ihrem übrigen Einkommen eine einmalige Steuer erhoben. Die Steueransätze sind kantonal sehr unterschiedlich. Die Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons gibt Ihnen dazu gerne weitere Auskünfte. Wir empfehlen Ihnen, sich die entsprechenden Internetseiten der Steuerverwaltung anzusehen. Meistens können Sie auf diesen Seiten die Steuern selbst berechnen.
Die maximal abzugsberechtigten Prämien der Säule 3a betragen:
- Sind Sie bereits in der 2. Säule versichert, beschränkt sich der Abzug auf CHF 6'566.–
(Stand 01.01.2009) - Sind Sie bei keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angeschlossen, beträgt der Grenzbetrag 20 Prozent des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 32'832.–
(Stand 01.01.2009)
Sie bestimmen Ihre Prämie
Die Höhe der fixen Jahresprämie bestimmen Sie als Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss selbst. Mit zusätzlichen Einmaleinlagen innerhalb des laufenden Kalenderjahres erhöhen Sie die Versicherungsleistungen und das Sparguthaben. Zu berücksichtigen sind die maximal abzugfähigen Grenzbeträge.
Grenzbeträge
AHV/IV |
2005/06 |
2007 |
2008 |
2009 |
||||
| AHV-Jahreslohn min. | 12 900 |
13 260 |
13 260 |
13 680 |
||||
| versicherter AHV-Jahreslohn max. | 77 400 |
79 560 |
79 560 |
82 080 |
||||
| einfache jährliche Altersrente min. | 12 900 |
13 260 |
13 260 |
13 680 |
||||
| einfache jährliche Altersrente max. | 25 800 |
26 520 |
26 520 |
27 360 |
||||
| Alters- und Invaliden Ehepaar- Rente max. |
38 700 |
39 780 |
39 780 |
41 040 |
||||
| Witwen-/Witwerrente min. | 10 320 |
10 608 |
10 608 |
10 944 |
||||
| Witwen-/Witwerrente max. | 20 640 |
21 216 |
21 216 |
21 888 |
||||
| einfache jährliche Waisen- und Kinderrente min. |
5 160 |
5 304 |
5 304 |
5 472 |
||||
| einfache jährliche Waisen- und Kinderrente max. |
10 320 |
10 608 |
10 608 |
10 944 |
||||
UVG |
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| Lohnobergrenze/Jahr | 106 800 |
106 800 |
126 000 |
126 000 |
||||
BVG |
||||||||
| maximaler BVG Jahreslohn ** | 77 400 |
79 560 |
79 560 |
82 080 |
||||
| Koordinationsabzug | 22 575 |
23 205 |
23 205 |
23 940 |
||||
| minimaler versicherter/ koordinierter Lohn |
3 225 |
3 315 |
3 315 |
3 420 |
||||
| maximaler versicherter/ koordinierter Lohn |
54 825 |
56 355 |
56 355 |
58 140 |
||||
3. Säule |
||||||||
| Steuerabzug Säule 3a mit BVG | 6 192 |
6 365 |
6 365 |
6 566 |
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| Steuerabzug Säule 3a ohne BVG* | 30 960 |
31 824 |
31 824 |
32 832 |
||||
* jedoch höchstens 20% des Erwerbseinkommens ** obligatorisch versicherter Lohn grösser als 20 520 Sind beide Ehegatten erwerbstätig und leisten Beiträge an eine anerkannte Vorsorgeform, so können beide diese Ansprüche für sich steuerlich geltend machen. |
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Ihr Kapital im Alter
Ihr Alterskapital setzt sich aus fixen Jahresprämien, freiwilligen Einmaleinlagen, Zinsen und allfälligen Überschussanteilen zusammen. Die Versicherung endet spätestens mit Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters.
Allfällige Überschüsse
Überschüsse entstehen, wenn gegenüber den Annahmen, die der Prämienberechnung zugrunde liegen, die Erträge der Kapitalanlagen höher und /oder der Risiko- und Kostenverlauf günstiger sind. Es ist zu beachten, dass insbesondere bei langer Vertragsdauer die effektiven Überschüsse bei wesentlichen Änderungen in den Berechnungsannahmen deutlich von den prognostizierten Werten abweichen können.Ihre Versicherungsleistung
- Im Alter / sicherer Kapitalaufbau für Ihre Altersvorsorge. Bezug frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter möglich.
- Im Todesfall / zum vorhandenen Sparguthaben erhalten die Anspruchsberechtigten die zusätzliche Todesfallleistung / zusätzliche Todesfallleistung für Kinder ausbezahlt.
- Im Invaliditätsfall / zum vorhandenen Sparguthaben erhält der Anspruchsberechtigte das zusätzliche Invaliditätskapital ausbezahlt.
Vorbezugsmöglichkeiten
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung oder für den Übertrag in
eine andere anerkannte Vorsorgeform - Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf
- Rückzahlung (Amortisation) von Hypothekardarlehen
- 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter




