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Versicherung der Schweizer Ärzte
Risikoversicherung
Die Risikoversicherung
Bei Risikoversicherungen erbringt die Versicherung der Schweizer Ärzte die vereinbarten Versicherungsleistungen, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragsdauer von versicherten Risiken betroffen wird. (Tod / Rente bei Erwerbsunfähigkeit / Prämienbefreiung infolge Erwerbsunfähigkeit). Mit den Prämien werden keine Sparanteile gebildet – sie dienen ausschliesslich der Deckung der versicherten Risiken.
Die Erwerbsunfähigkeits-Rente ist eine Risikoversicherung und erbringt Leistungen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens vorübergehend oder dauernd nicht mehr imstande ist, ihren angestammten Beruf oder eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. Die Leistungen beginnen nach Ablauf der vertraglichen Wartefrist und dauern, solange die Erwerbsunfähigkeit besteht, längstens bis zum Vertragsende.
Der tatsächliche erlittene Einkommensausfall begründet die Erwerbsunfähigkeits-Rente. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird anhand des Verdienstausfalls berechnet. Dabei wird das Erwerbseinkommen der versicherten Person vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit demjenigen Einkommen verglichen, das diese nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in ihrem Beruf oder einer anderen zumutbaren Erwerbstätigkeit noch erzielt oder allenfalls erzielen könnte.
Bei der Todesfall-Risikoversicherung zahlt die Versicherung der Schweizer Ärzte den Anspruchsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragsdauer stirbt. Die Prämie dient ausschliesslich der Deckung des versicherten Risikos (Tod / Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit). Es werden keine Sparanteile gebildet.
Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit abnehmendem Todesfall-Kapital vermindert sich die im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Versicherungssumme jährlich.
Diese Variante eignet sich:
- Zur Abdeckung eines amortisierbaren Hypothekar- oder Geschäftskredits. Die jährliche Abnahme der versicherten Leistungen entspricht der jährlich abnehmenden Verpflichtung gegenüber des Gläubigers.
- Für Personen mit hohem Versicherungsbedarf im Todesfall – Familie mit kleinen Kindern.
- Als Ergänzung einer gemischten Lebensversicherung in Bezug auf das notwendige Todesfall-Kapital.
Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit konstantem Todesfall-Kapital bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die ganze Versicherungsdauer gleich hoch.
Diese Variante eignet sich:
- Zur Abdeckung von Schulden wie z. B. ein privates Darlehen / Kontokorrent / Hypothekarkredit.
- Zur Abdeckung einer gleich bleibenden Verpflichtung gegenüber der Familie oder Dritten.
- Als Ergänzung einer gemischten Lebensversicherung in Bezug auf das notwendige Todesfall-Kapital.




